Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Kartenvorverkauf
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsabschluss, regulärer Kartenvorverkauf, Abonnementservice, Nutzung von Tickets für den ÖPNV
(1.1) Diese Ticket-AGB gelten für sämtliche Konzerte, bei denen die Internationale Bachakademie Stuttgart (Johann-Sebastian-Bach-Platz/Hasenbergsteige 3, 70178 Stuttgart; nachfolgend »Bachakademie«) Veranstalterin ist. Diese Ticket-AGB regeln das Verhältnis zwischen den Besuchern (nachfolgend »Sie«, »Besucher«, »Käufer«, »Karteninhaber«) und der Bachakademie (nachfolgend »Besuchervertrag«). Die Bachakademie achtet und respektiert die Identität aller Geschlechter gleichermaßen. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden die einheitliche männliche Schreibform verwendet; sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter gleichermaßen.
(1.2) Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließen Sie mit der Bachakademie einen Veranstaltungs- und Besuchervertrag und erwerben ein Besuchsrecht für die Veranstaltung. Bei Kauf mehrerer Eintrittskarten bei einem Verkaufsvorgang vertritt der Käufer die übrigen Besucher und die Bachakademie schließt mit jedem Besucher einen Vertrag über den Besuch der Veranstaltung. Der Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGBs an.
(1.3) Der Vertragsschluss zwischen Ihnen und der Bachakademie erfolgt über unseren Vertriebspartner (Easy Ticket Service, örtliche Vorverkaufsstellen von Easy Ticket Service etc., nachfolgend »Vertriebspartner«), der den Verkauf der Tickets in unserem Namen und auf unsere Rechnung vermittelt. Neben unseren vorliegenden AGB gelten darüber hinaus die AGB des Vertriebspartners. Im Fall von abweichenden Bestimmungen haben jedoch diese AGB der Bachakademie Vorrang. Darüber hinaus sind gesonderte Hinweise und Vorgaben der Vertriebspartner zu Veranstaltungen (z.B. zu Personalisierungen von Tickets, Ausschluss der Weitergabe, Versanddatum der Tickets etc.) zu beachten.
(1.4) Der reguläre Kartenvorverkauf im Internet (www.bachakademie.de oder www.easyticket.de) und telefonische Bestellungen (Telefon-Hotline: 0711 6192161) oder per Mail (info@easyticket.de) erfolgt über unseren Vertriebspartner Easy Ticket Service. Die Abwicklung (Überstellung von Tickets) und Inkasso (Zahlungsvorgänge) zwischen Ihnen und der Bachakademie erfolgt über den genannten Vertragspartner. Der Kartenvorverkauf erfolgt außerdem über ausgewählte Vorverkaufsstellen in Stuttgart und Baden-Württemberg.
(1.5) Der Abonnementservice im Auftrag der Internationalen Bachakademie Stuttgart für das Abonnement Stuttgart in der Liederhalle ist ebenfalls beim Vertragspartner Easy Ticket Service integriert. Der Abonnementverkauf ist telefonisch (ABO-Hotline: 0711 2555-525) sowie per Mail (bachakademie@easyticket.de) möglich. Das Abonnement verlängert sich automatisch für die Folgesaison, wenn die Kündigung nicht bis zum 30. Juni 2026 schriftlich bei Easy Ticket Service (Postfach 131244, 70069 Stuttgart) oder unter bachakademie@easyticket.de eingegangen ist. Weitere Informationen zum Versand und Bezahlung des Abonnements finden Sie auf dieser Seite.
(1.6) Die Eintrittskarte für die Konzerte in Stuttgart gilt als KombiTicket im gesamten VVS-Netz ab 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn für die Hinfahrt zum Veranstaltungsort und für die Rückfahrt bis fünf Uhr des Folgetages (2. Klasse). Nur Bezahlkarten können am Veranstaltungstag als Ticket für den ÖPNV genutzt werden. Freikarten sind von dieser Regelung ausgenommen.
§ 2 Ticketpreise, Vertragsbedingungen, Ermäßigungen
(2.1) Der Ticketkaufpreis, der sich aus Ticketgrundpreis, Vorverkaufsgebühr, Systemgebühr und sonstigen Gebühren, jeweils inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, zusammensetzt (nachfolgend »Ticketkaufpreis«) ist nach Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig und steht der Bachakademie vollständig zu. Der Vertriebspartner erhebt ggf. zusätzlich weitere Gebühren im eigenen Namen.
(2.2) Die Tickets werden über unseren Vertriebspartner unter Eigentumsvorbehalt verkauft, das bedeutet, die Tickets stehen bis zur vollständigen Bezahlung des Ticketkaufpreises im Eigentum der Bachakademie und berechtigen bis dahin nicht zum Eintritt in die gebuchte Veranstaltung.
(2.3) Der Besuch einer Veranstaltung mit einem ermäßigten Ticket ist nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht und beim Eintritt nachgewiesen werden kann. Andernfalls besteht ein Recht zum Besuch der Veranstaltung nur, wenn der Karteninhaber die Differenz zwischen dem ermäßigten und dem normalen Ticketpreis zahlt.
Schüler, Studierende, Auszubildende sowie Wehr- und Freiwilligendienstleistende (FSJ, FÖJ, BFD) erhalten ermäßigte Karten für jeweils 8 Euro (bis zum Alter von 27 Jahren). Für Personen mit Schwerbehinderung oder Rollstuhlfahrer wird ein Rabatt von 20 % vom jeweiligen Ticketpreis gewährt. Eingetragene Begleitpersonen (mit B im Ausweis) erhalten ebenfalls Karten für 8 Euro. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr haben freien Eintritt (Ausnahme: einzelne Formate der Musikvermittlung).
(2.4) Nach Übergabe der Tickets an den Versanddienstleister trägt der Käufer das Risiko eines Verlustes oder einer Beschädigung während des Transports, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Bachakademie vorliegt. Nach erfolgter Zustellung ist eine Erstattung oder Ausstellung von Ersatztickets ausgeschlossen.
(2.5) Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen Dritter, insbes. des Käufers, werden, sofern nicht vorstehend Abweichendes vereinbart ist (vgl. Ziff.1.2), ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bachakademie nicht Vertragsbestandteil.
§ 3 Weitergabe von Tickets
(3.1) Aus sicherheitstechnischen Gründen, um eine flächendeckende Versorgung mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen zu erreichen und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticket-Spekulationen, kann die Bachakademie die Weitergabe von Tickets einschränken.
(3.2) Beim Ticketlauf verpflichten Sie sich und versichern ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (das heißt mit Gewinn) Weiterverkauf ist untersagt. Untersagt ist insbesondere:
a) Eintrittskarten öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten,
b) Eintrittskarten für einen höheren Preis als den bezahlten Preis weiterzugeben. Ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,
c) Eintrittskarten an gewerbliche kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;
d) Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bachakademie kommerziell oder gewerblich zu nutzen.
(3.3) Sollte die Bachakademie feststellen, dass vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen eine oder mehrere der Regelungen in Ziff. 3.2 verstoßen wurde, kann sie die entsprechenden Tickets sperren und dem Käufer/Ticketinhaber entweder den Zutritt zur Veranstaltung verweigern bzw. ihn vom Veranstaltungsgelände verweisen, einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder Art dem Besucher gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen, sowie für jeden Verstoß gegen Ziff. 3.2 die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 Euro fordern. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird von der Bachakademie im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche von der Bachakademie wegen des Verstoßes anzurechnen.
(3.4) Eine private Weitergabe einer Eintrittskarte aus nicht kommerziellen Gründen insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Besuchers ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne von Ziff. 3.2 vorliegt.
II Veranstaltungsbesuch
§ 4 Spielplan und Anfangszeiten
Der Spielplan mit den Anfangszeiten wird durch Aushang und durch die Publikationen der Internationalen Bachakademie Stuttgart sowie auf den Websites www.bachakademie.de, beim Internationalen Bachfest Stuttgart www.bachfest-stuttgart.de oder bei www.easyticket.de veröffentlicht. Angaben in Pressemedien oder externen Veranstaltungskalendern haben keinen bindenden Charakter.
§ 5 Besetzungsänderungen
Unwesentliche Programmänderungen und Änderungen in den angekündigten Besetzungen bleiben vorbehalten. Bei wesentlichen Programmänderungen können Sie nach Ziff. 8.5 zurücktreten. Wesentliche Programmänderungen liegen vor,
a) wenn die Veranstaltung auf einen berühmten Künstler oder ein berühmtes Ensemble zugeschnitten ist und dieser/dieses ausgewechselt wird;
b) wenn ein bestimmtes Programm angekündigt ist und der überwiegende Teil davon ausgetauscht wird.
§ 6 Einlass und Einlasskontrolle
(6.1) Der Zutritt zur Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen. Besuchern, die das Veranstaltungsgelände verlassen, kann ein erneuter Einlass verwehrt werden.
(6.2) Beim Zutritt zur Veranstaltung kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden.
(6.3) Die Bachakademie behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zur Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtliche homophobe sexistische oder menschenverachtende Einstellung zeigt. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren die Eintrittskarten ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Die Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes ist zu beachten.
(6.4) Besucher, die erst nach Beginn der Vorstellung eintreffen, haben vor der Pause keinen Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum. Bei bestimmten Vorstellungen kann zu einem geeigneten Zeitpunkt ein Nacheinlass erfolgen. In diesem Fall besteht jedoch kein Anspruch auf den ursprünglich gebuchten Platz. Den Anweisungen des Besucherservice zum Einlasszeitpunkt und zu einem verfügbaren Platz ist Folge zu leisten.
§ 7 Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch
Es ist strikt untersagt,
- gefährliche Gegenstände wie z.B. Waffen jeder Art, Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen), Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen),
- Rucksäcke und große Taschen (maximale Größe: 21 x 30 cm, DIN A 4 -Blatt),
- Regenschirme (wg. Sichtbehinderung, im Falle von Regen bitte an entsprechende Kleidung denken) zur Veranstaltung mitzubringen.
- In diesem Fall ist die Bachakademie berechtigt, Ihnen die Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen und Sie des Geländes zu verweisen. Etwaige Ansprüche stehen Ihnen gegenüber der Bachakademie in diesem Falle nicht zu.
§ 8 Absage, Verlegung oder Abbruch der Veranstaltung
(8.1) Die Bachakademie behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Veranstaltung aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Erkrankung von Künstlern, höhere Gewalt, ein von außen kommendes, unvorhersehbares, unbeherrschbares Ereignis, wie Krieg, Terror, Streik, Katastrophenwetter, Epidemie, Pandemie) im Vorfeld abzusagen bzw. zu verlegen. Zu den vorstehend benannten Fällen höherer Gewalt zählen auch sämtliche Ausfälle aufgrund eines Fortgesetzten, erneuten, abweichenden oder erstmaligen Ausbruchs von Epidemien und Pandemien, wie z. B. der Covid-19 Pandemie, und zwar unabhängig davon, ob ein behördliches Verbot oder eine behördliche Empfehlung zu dem Ausfall führen.
(8.2) Sagt die Bachakademie die Veranstaltung gem. Ziff. 8.1 ab, wird das Ticket ungültig.
(8.3) Verlegt die Bachakademie die Veranstaltung gem. 8.1, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es sei denn Sie machen von Ihrem Recht auf Rückgabe Gebrauch. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketkaufpreises besteht nur im Falle der Rückgabe. Der Anspruch ist bis spätestens 24:00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung gegenüber der Bachakademie geltend zu machen und richtet sich nach Ziff. 8.5. Sofern die Frist von Ihnen aus von Ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht eingehalten werden kann, ist dies entsprechend nachzuweisen.
(8.4) Für die Durchführung der Rückgabe beachten Sie bitte ergänzend die AGB der jeweiligen Vertriebspartner.
(8.5) Bei Vorliegen der Voraussetzungen gem. 8.1, 8.2, 8.3 wird unter Voraussetzung des Eingangs des Originaltickets der Ticketgrundpreis inkl. gesetzlicher USt. zurückerstattet. Grundsätzlich nicht zurückerstattet werden gezahlte Gebühren (z.B. Vorverkaufsgebühren und Systemgebühren). Diese werden stattdessen mit dem Anspruch auf Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen (z. B. Vermittlung oder Nutzung des Ticketsystems) verrechnet. Die Rückgabe des Tickets und die Erstattung des Ticketpreises können nur innerhalb von zwei Wochen nach dem abgebrochenen Konzert bei der Vorverkaufsstelle erfolgen, bei der die Karten erworben wurden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Anspruch auf Erstattung. Hinsichtlich der durch den jeweiligen Vertriebspartner erhobenen Gebühren und deren etwaiger Rückerstattung bei Absage bzw. Verlegung berücksichtigen Sie bitte die AGB der jeweiligen Vertriebspartner
(8.6) Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Fall, sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung besteht ein Rückvergütungsanspruch, wenn weniger als die Hälfte der vorgesehenen Aufführungs-/Vorführungszeit gespielt wurde gegen Vorlage des Originalticket gem. Ziff. 8.5. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.
(8.7) Vorstehende Regelungen berühren in keiner Weise die Ihnen zustehenden Rechte im Falle einer durch die Bachakademie zu vertretenden Pflichtverletzung.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(9.1) Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Bachakademie, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
(9.2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Bachakademie nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(9.3) Die Einschränkungen der Ziff. 9.1 und 9.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Bachakademie, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(9.4) Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht die Bachakademie, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
§ 10 Zuweisung anderer Plätze
(10.1) Ein Platzwechsel auf einen anderen, unbesetzten Sitzplatz ist nicht gestattet – auch nicht nach der Pause – sofern er nicht ausdrücklich vom Besucherservice erlaubt wird. Nimmt ein Besucher einen Platz ein, für den keine gültige Eintrittskarte vorliegt, kann die Bachakademie den Differenzbetrag erheben oder die Person aus der Vorstellung verweisen. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Kartenpreises.
(10.2) Die Bachakademie behält sich vor, Ihnen aus erforderlichen Gründen einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz innerhalb der bestätigten Preiskategorie zuzuweisen. Etwaige Ansprüche gegenüber der Bachakademie ergeben sich hieraus nicht.
(10.3) Darüber hinaus behält sich die Bachakademie vor, Ihnen einen anderen als den mit dem Ticket zugewiesenen Platz in einer anderen Preiskategorie zuzuweisen, wenn es für sie aus Gründen, die von ihr nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist, den auf dem Ticket ausgewiesenen Platz zur Verfügung zu stellen. Handelt es sich um eine höhere Preiskategorie, ergeben sich hieraus keine Ansprüche gegenüber der Bachakademie. Handelt es sich hingegen um eine niedrigere Preiskategorie, haben Sie einen Anspruch auf Erstattung der Differenz zu dem auf der Eintrittskarte angegebenen Preis. Der Anspruch ist gegenüber der Bachakademie geltend zu machen.
§ 11 Ton-, Foto- und Filmaufnahmen
(11.1) Mobilfunkgeräte, Tablets und ähnliche Geräte mit Aufnahmefunktion dürfen mitgeführt werden, die Anfertigung von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen ist jedoch untersagt.
(11.2) Jegliche Auswertung, insbesondere die Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung (z.B. im Internet, über soziale Medien etc.) von Ton-, Foto- und Filmaufnahmen, ist untersagt. Auf Ziff. 11.4 wird verwiesen.
(11.3) Sonstige Aufnahmegeräte und Kameras aller Art dürfen nicht mit in den Zuschauerraum genommen werden. Bei Zuwiderhandlungen ist die Bachakademie berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Auf Ziff. 11.4 wird verwiesen.
(11.4) Bei Zuwiderhandlungen gegen Ziff. 11.2 und/oder Ziff. 11.3 wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine an die Bachakademie zu zahlende Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von der Bachakademie festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Landgericht zu überprüfen ist.
(11.5) Zur öffentlichen Berichterstattung über die Veranstaltung sowie zu deren Promotion können die Bachakademie oder von ihr jeweils beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO unabhängig voneinander Bild- und Bildtonaufnahmen erstellen, die Sie als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch die Bachakademie sowie von ihr jeweils autorisierten Dritten (z.B. Rundfunk, Presse) nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden.
(11.6) Erwerben Sie Eintrittskarten nicht nur für sich selbst, sondern für weitere Personen, müssen Sie die Weiterleitung der Inhalte dieser Ziffer 11 sowie von Ziffer 4 an den betreffenden Ticketinhaber sicherstellen.
III Allgemeine Bestimmungen
§ 12 Anwendbares Recht, Datenschutz, Gerichtsstand
(12.1) Auf den Besuchervertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(12.2) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
(12.3) Sämtliche übermittelten Daten werden unter Einhaltung der maßgeblichen Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Datenschutzbestimmungen der Bachakademie sind hier abrufbar. Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen des Vertriebspartners Easy Ticket Service.
(12.4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und im Zusammenhang mit diesen AGB ist soweit gesetzlich zulässig Stuttgart.
§ 13 Kein Widerrufsrecht
Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch, wenn die Bachakademie Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Besuchers beim Kauf einer Eintrittskarte. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Bachakademie bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.
§ 14 Streitbeilegung
(14.1) Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter www.consumer-redress.ec.europa.eu finden.
(14.2) Information zu Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen (§ 36 VSBG): Die Internationale Bachakademie Stuttgart ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.